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Winterwanderung 2022

Nach 2-jähriger Corona-Pause wollen wir dieses Jahr wieder eine Winterwanderung machen.
Wie gewohnt ist der Termin der 27.12., weil wir glauben, dass uns nach den Feiertagen ein bisschen Bewegung nicht schaden kann.
Wir treffen uns um 11.00 Uhr in der Pizzeria Primavera in Langgöns (Buchenring 22).
Der geplante Wanderweg:

  • Start:     Pizzeria „Primavera“ in Langgöns
  • Station: Gaststätte „Zum Kleebachtal“ in Dornholzhausen
  • Station: Gaststätte „Kunstmühle“ in Hüttenberg
  • Ziel:       Gaststätte „Zum Steinernen Haus“ in Hüttenberg

Damit wir einen Überblick über die Anzahl der Teilnehmer bekommen wäre es gut, wenn Ihr uns Eure Teilnahme vorab per E-Mail ankündigt:
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Impressum


ASV Kleebachtal – Langgöns e.V.
Karlsbader Straße 19
35428 Langgöns
Telefon: +49 (0)6447/546
E-Mail: info@asvkleebachtal.de



Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:

1. Vorsitzender: Andreas Deeg
c/o Karlsbader Straße 19
35428 Langgöns

Telefon: +49 (0)6447/546
E-Mail: andreas.deeg@asvkleebachtal.de


2. Vorsitzender: Jens Bimberg
c/o Grüner Weg 2a
35644 Hohenahr-Erda

Telefon: +49 (0)175/9388834
E-Mail: Jens.Bimberg@asvkleebachtal.de


Kassenwart: Rolf Köhl
c/o Bergstraße 13
35463 Fernwald-Steinbach

Telefon: +49 (0)171/5396561
E-Mail: Rolf.Koehl@asvkleebachtal.de


Schriftführerin: Margit Deeg
c/o Karlsbader Straße 19
35428 Langgöns

Telefon: +49 (0)6447/546
E-Mail: margit.deeg@asvkleebachtal.de



Das Impressum gilt für: http://www.asvkleebachtal.de (http://asvkleebachtal.htsv.net)

Registergericht: Amtsgericht Gießen
Registernummer: 21 VR 1240

Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Andreas Deeg, Karlsbader Straße 19, 35428 Langgöns

Schonzeiten und Mindestmaße

 Fischart  Schonzeit  Mindestmaß
 Aal  01.10. – 01.03.  50cm
Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)  01.10. – 31.03.  25cm
 Brasse (Brachse)  Keine  –
 Flussbarsch  Keine  –
 Gründling 15.04. – 30.06.  –
 Hecht (Sonderschonzeit)  01.11. – 15.04.  50cm
 Karpfen (Teichformen)
Achtung:
Zwischenmaß, größere und kleinere Exemplare
müssen zurückgesetzt werden!
 Keine  40cm – 80cm
 Karpfen (Wildform)  15.03. – 31.05.  45cm
 Regenbogenforelle  Keine  22cm
 Rotauge  Keine  –
 Rotfeder  15.03. – 31.05.  20cm
 Schleie  01.05. – 30.06.  26cm
 Wels  Keine  60cm
 Zander  15.03. – 31.05.  50cm
 Karausche, Bitterling  Fangverbot  Fangverbot

Sonderregelung für den Teich in Rechtenbach

Bis auf weiteres sind alle gefangenen Welse, unabhängig ihrer Größe, zu entnehmen.

Allgemeine Regelungen

Fangbeschränkungen

Es dürfen pro Woche aus den Gewässern des
ASV Kleebachtal e.V. entnommen werden:

1 Aal
1 Karpfen oder Amur,
2 Schleien und
4 Forellen oder Saiblinge

Pro Monat dürfen entnommen werden:

1 Hecht, oder
1 Zander oder
1 Wels


Nachtangeln

Nachtangeln ist Samstags an den Teichanlagen Cleeberg und Dornholzhausen erlaubt.


Setzkescher

Der Setzkescher ist zum Hältern von zum Verzehr bestimmten Fischen erlaubt.
Er muss mindestens 3,5 m lang sein, und 0,5 m Durchmesser haben. Der Kescher ist parallel zur Wasseroberfläche auszulegen und gegen zusammenfallen zu sichern.
Es sind maximal 1 Kg Fisch pro 100 Liter Setzkeschervolumen erlaubt.


Arbeitseinsätze

Treffpunkt bei den Einsätzen ist jeweils um 8:00Uhr an der Weidigsporthalle in Oberkleen, gearbeitet wird bis 13:00Uhr.
Kleidung und Schuhwerk sind der Witterung anzupassen. Arbeitsgeräte sind soweit vorhanden mitzubringen.
Pro Jahr sind 10 Stunden zu leisten, pro Arbeitseinsatz werden 5 Stunden gearbeitet.
Pro nicht geleistetem Arbeitseinsatz (5h) wird eine Gebühr in Höhe des Jahresbeitrages fällig.


Sauberkeit an den Gewässern

Da es hier immer wieder zu teilweise massiven Verschmutzungen kommt gilt ab sofort folgende Regelung:

Wer seinen Abfall am Gewässer zurücklässt wird mit sofortiger Wirkung, wegen vereinsschädigendem Verhalten gem. § 8, Abs. 1, III c unserer Satzung, aus dem Verein ausgeschlossen!

Abfälle, die leider sehr oft anzutreffen sind, aber in der Natur absolut nichts verloren haben, sind:

•Mais-, Wurm- und Madendosen
•Schnurreste, teilweise mit Haken (tödlich für Vögel und andere Tiere!)
•Flaschen, Getränkedosen
•Kronkorken, Zigarettenkippen (die Filter sind aus Kunststoff)
•Plastiktüten, Papier, Bonbonpapier

Es sollten sich außerdem alle aufgefordert fühlen vorhandenen Müll und Unrat wenn möglich mitzunehmen und so zur Sauberkeit an unseren Gewässern beizutragen.
Eine Rolle Mülltüten passt in jede Angeltasche und wiegt praktisch nichts, darin lassen sich auch prima die gefangenen Fische transportieren.
Danke dafür!


Aufzuchtteiche

An der Teichanlage in Rechtenbach werden die Aufzuchtteiche zur Fischaufzucht genutzt. Deshalb ist hier das Angeln und Senken nicht gestattet.
In Dornholzhausen dürfen die beiden Aufzuchtteiche zum Senken benutzt werden. Es dürfen nur Köderfische zum täglichen, eigenen Gebrauch entnommen werden.


Teichanlage in Rockenberg

Die Teichanlage ist seit dem 1. Mai 2013 verpachtet und darf deshalb von unseren Mitgliedern nicht mehr beangelt werden!


Sonstiges

Das Angeln ist nur mit dem für das laufende Jahr gültigen Angelerlaubnisschein gestattet!
Erlaubt sind 2 Handangeln!

Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist gesetzlich verboten!!!